FÜHRERSCHEINKLASSEN
PKW-FÜHRERSCHEIN
Folgende PKW-Führerscheinklassen können in unserer Fahrschule erworben werden.
KLASSE B / B197
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg. max. 8 Personen plus Fahrer. Mit Anhänger bis 750 kg zulässig.
Bei Anhängern über 750 kg darf die Gesamtkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
KLASSE BE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg & einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
KLASSE B96
Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination bis 4250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)
Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN
Folgende Motorrad-Führerscheinklassen können in unserer Fahrschule erworben werden.
KLASSE A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum & einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kw Leistung oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
KLASSE A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kw. Das Leistungsgewicht darf 0,2 kW/kg nicht überschreiten.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
KLASSE A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 55 km/h und einer Leistung von bis zu 15kw.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
KLASSE AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45 km/h und bis zu 50 cm³ Hubraum oder bis zu 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h. Fremdzündungsmotoren bis 50 cm³ Hubraum oder Verbrennungsmotoren bis 4 kW Leistung. Elektromotoren bis 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen ohne Batterien (bei Elektrofahrzeugen) nicht mehr als 350 kg wiegen.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
MOFA
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 25 km/h mit bis zu 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Hinweis: Nur theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung.