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FÜHRERSCHEINKLASSEN

PKW-FÜHRERSCHEIN

Folgende PKW-Führerscheinklassen können in unserer Fahrschule erworben werden.

KLASSE B / B197

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Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg. max. 8 Personen plus Fahrer. Mit Anhänger bis 750 kg zulässig. 

Bei Anhängern über 750 kg darf die Gesamtkombination 3.500 kg nicht überschreiten.

 

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)

Eingeschlossene Klassen: AM und L

KLASSE BE

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Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg & einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

KLASSE B96

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Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination bis 4250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren mit 17)

Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: keine

MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN

Folgende Motorrad-Führerscheinklassen können in unserer Fahrschule erworben werden.

KLASSE A

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum & einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kw Leistung oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

 

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

KLASSE A2

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kw. Das Leistungsgewicht darf 0,2 kW/kg nicht überschreiten.

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

KLASSE A1

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren  oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 55 km/h und einer Leistung von bis zu 15kw.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM

KLASSE AM

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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45 km/h und bis zu 50 cm³ Hubraum oder bis zu 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h. Fremdzündungsmotoren bis 50 cm³ Hubraum oder Verbrennungsmotoren bis 4 kW Leistung. Elektromotoren bis 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen ohne Batterien (bei Elektrofahrzeugen) nicht mehr als 350 kg wiegen.

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

MOFA

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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 25 km/h mit bis zu 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Hinweis: Nur theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung.

COMING SOON! - Unsere Ferienkurse (Wir halten dich auf dem Laufenden)

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